Am Beispiel des Falls Krems
Der „Fall Krems“ wurde in den Medien viel diskutiert, meist unter dem Blickwinkel, dass jemand der einbricht den Tod verdient oder zumindest damit rechnen muss. Und selbst unter jenen Medien die es wagten Florian als Opfer darzustellen, gab es kaum Stimmen die tatsächlich anmerkten, dass die Polizisten die Hauptschuldigen in diesem Fall waren. Das Maximum war, dass die „bösen Einbrecher“ als gleichwertige Opfer mit den „überforderten Polizisten“ beschrieben wurden.
Niemand ging allerdings soweit in der Öffentlichkeit zu diskutieren, ob in diesem Fall überhaupt von Seiten des Staates alles legal zugegangen ist.
Insbesondere die Tatsache, dass Roland sofort nach der Tat in Untersuchungshaft gesteckt wurde, und diese auch verlängert wurde, schrammt an den Grenzen der Gesetze. Natürlich kann ein guter Staatsanwalt / eine gute Staatsanwältin alles so auslegen, dass es kein Problem ist, allerdings wird ihm diese Auslegung nur dann erlaubt wenn es um die Interessen des bürgerlichen Staates geht, wäre es ein „Verbrecher“ / eine „Verbrecherin“ der/die verteidigt wird, sähe die Sache ganz anders aus:
Laut Gesetz gibt es vier Gründe für Untersuchungshaft:
Fluchtgefahr
Verdunkelungsgefahr (Der Beschuldigte könnte Spuren verwischen oder Zeugen beeinflussen)
Tatbegehungsgefahr (auch Wiederholungsgefahr)
Tatausführungsgefahr (das Vollenden von angedrohten oder versuchten Taten)
Für Roland kommen wohl nur Fluchtgefahr und Tatbegehungsgefahr in Frage.
Laut Gesetz ist die Untersuchungshaft das letzte Mittel, um die Sicherungszwecke zu erreichen und muss außerdem zum Gewicht der Straftat und zu der voraussichtlichen Strafe in einem angemessenen Verhältnis stehen. Jedoch gibt es keinen Grund zur Vermutung, dass Roland flüchten oder erneut eine Straftat begehen würde. Auch sagte der österreichische Generalsekretär von Amnesty International Heinz Patzelt, dass die Dauer der Untersuchungshaft in keinem Verhältnis zur Tat stünde. Die Wahrheit warum Roland noch immer festgehalten wird ist klar: solange er in Haft sitzt kann er den Medien gegenüber kein Statement abgeben, und die einzige Variante die die Öffentlichkeit kennenlernt ist jene der Polizei. Darum wird Roland so lange unter Verschluss gehalten bis kein Interesse zu diesem Thema mehr in der Bevölkerung besteht.
Wo Untersuchungshaft hingegen angebracht gewesen wäre, wäre bei dem Polizeibeamten und der Polizeibeamtin. Diese wurden erst Tage nach Florians Tod verhört und hatten bis dahin Zeit sich abzusprechen und sich gemeinsam eine plausible Geschichte über den Tathergang auszudenken.
Nun gibt es nur noch eine offene Frage: Warum berichten keine bekannten Medien über diese Umstände? Die Antwort ist klar: Sie alle dienen ausschließlich den Interessen des bürgerlichen Staates und nicht dazu die Bevölkerung zu informieren.
Heidi
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